Bundeskabinett verabschiedet Evaluierungsbericht nach § 50j Absatz 1 EnWG

erstellt am 05.10.2023

Die Bundesregierung hat die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Verordnung zur Änderung der Versorgungsreserveabrufverordnung beschlossen. Entscheidungsgrundlage hierfür war insbesondere der im Bundeskabinett verabschiedete Evaluierungsbericht nach § 50j Absatz 1 EnWG.

Im Auftrag des BMWK hat r2b energy consulting die Auswirkungen der Teilnahme zusätzlicher Stromerzeugungskapazitäten auf die Energiewirtschaft und den Klimaschutz mit Hilfe des umfassenden, europäischen Strommarktmodells (SESAM) untersucht.

 

Ergebnis ist die befristete Reaktivierung der Versorgungsreserve als vorsorgliche Absicherung für den kommenden Winter. „Durch die Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, dass Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsreserve von Anfang Oktober 2023 befristet bis zum 31. März 2024 am Strommarkt teilnehmen können“, so das Bundeskabinett.

Fragen zum Modell und den Ergebnissen der Evaluierung beantworten Ihnen gerne unsere Experten Martin Lienert und Robert Diels.

Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.