Die beinahe unendliche Geschichte des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier: Jahrelang stand die Entschädigung, die gemäß Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 und öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der RWE Power AG (RWE) geregelt war unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission.
Bereits 2020 einigten sich die Bundesregierung und RWE auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1,7 Mrd. EUR (nominell 2,6 Mrd. EUR). Diese war gekoppelt an die Abschaltung der Braunkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen bis spätestens 2038. Im Jahr 2022 haben sich darüber hinaus das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und RWE auf einen vorzeitigen Kohleausstieg im rheinischen Braunkohlenrevier geeinigt. Die nochmals beschleunigte Stilllegung bis 2030, wie im novellierten Kohleausstiegsgesetz von 2022 festgelegt, erfolgt ohne zusätzliche Entschädigungszahlungen.
Nach jahrelangem Rechtsstreit konnte das im Dezember 2022 erstellte r2b Gutachten im Auftrag des BMWK den entscheidenden Beitrag zur Beschlussfindung der EU-Kommission liefern. In der Berechnung von r2b wurden die Gewinne, die RWE durch den Kohleausstieg entgehen, den vereinbarten Entschädigungsbeträgen gegenübergestellt. Im Ergebnis konnte gezeigt werden, dass der Barwert der entgangenen Gewinne der RWE-Anlagen die Entschädigungszahlungen deutlich übersteigt.
Auf dieser Grundlage erfolgte schlussendlich im Dezember 2023 die Entscheidung der EU-Kommission, dass die vereinbarte Entschädigung gerechtfertigt und mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar ist. Mit diesem Beschluss fand der drei Jahre andauernde Rechtsstreit zum Kohleausstieg ein erfolgreiches Ende. Mit Unterstützung von r2b wurde somit endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Umsetzung des Kohleausstiegs in Westdeutschland und die CO2-neutrale Transformation der Stromversorgung geschaffen – für den Bund, für das Land NRW, für RWE und alle beteiligten Akteure der Energiewende.
Der jetzt veröffentlichte Beschluss (EU) 2024/2418 der Kommission vom 11. Dezember 2023 über die staatliche Beihilfe SA.53625 (2021/C) Deutschlands für den Ausstieg aus der Braunkohle steht hier zum Download bereit.