Wir haben im Auftrag der Bundesregierung untersucht, ob auch bei einem auf 2030 vorgezogener Kohleausstieg bei gleichzeitig steigenden Stromverbräuchen im Rahmen von Sektorkopplung und Dekarbonisierung die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.
Zentrale Ergebnisse wurden von der Bundesnetzagentur in Ihrem Bericht zur Versorgungssicherheit gemäß §§ 51 Abs. 3, 63 Abs. 2 Nr. 2 EnWG verwendet, der am 1. Februar 2023 vom BMWK veröffentlicht wurde. Den Bericht können Sie hier herunterladen.
Ein detailliertes Gutachten wird zeitnah veröffentlicht – die zugehörigen Folien sowie ein Datenanhang wurden am 16. Februar 2023 ebenfalls vom BMWK veröffentlicht.